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Informationen von A – Z rund um die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Neuenhausen 1668 e. V. Diese Seite soll Ihnen helfen, sich schnell einen Überblick über die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Neuenhausen 1668 e. V. zu verschaffen oder konkrete Fragen zu beantworten. Die Stichwörter sind alphabetisch sortiert. Im Index finden Sie eine Auflistung aller aufgenommenen Stichworte.
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Z Ausschüsse Vor einiger Zeit wurden vom Vorstand Ausschüsse gebildet, um die Arbeit des Vorstandes effektiver und effizienter zu gestalten. Die Ausschüsse sollen in einem kleinen Rahmen (in der Regel nicht mehr als 5 - 7 Personen) Entscheidungen des Vorstandes vorbereiten und hierzu Vorschläge erarbeiten. Auch kann Handlungsbedarf aufgezeigt werden, um Abläufe zu optimieren oder den Ablauf von Veranstaltungen zu verbessern. In den Ausschüssen sind Mitglieder des Vorstands vertreten. Bei Interesse können auch Mitglieder der Bruderschaft in den Ausschüssen tätig werden. Dies hat sich insbesondere beim Jugendausschuss und dem Schießausschuss bewährt. Bei Interesse an einer Tätigkeit in einem Ausschuss wenden Sie sich bitte an einen Brudermeister.
Auf Antrag der Bruderschaft
verleiht der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
Auszeichnungen,
Orden und Ehrenzeichen für
langjährigen Einsatz und für Verdienste um die Bruderschaft, den Bezirk,
die Diözese und den Bund. Daneben können auch hervorragende
Einzelleistungen im Sinne der Zielsetzung des Bundes durch die
Verleihung von Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen gewürdigt werden.
Bekannteste Auszeichnungen des
Bundes sind
·
Silbernes Verdienstkreuz (SVK),
·
Hoher Bruderschaftsorden (HBO),
·
St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK),
·
Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz,
·
Jugendverdienstorden,
·
Ehrenkreuz des Sports sowie
·
Fahnenschwenkerorden.
Die Voraussetzungen für die
Auszeichnungen sind geregelt in der „Ordnung
für die Verleihung von Auszeichnungen“. Die einzelnen Schützenzüge und einzelne Mitglieder können beim Vorstand der Bruderschaft Mitglieder vorschlagen, bei denen sie die Verleihung einer Auszeichnung als gerechtfertigt ansehen. Der Vorstand prüft anschließend, ob die Voraussetzungen auch aus seiner Sicht erfüllt sind und beantragt ggf. die Auszeichnung. Beisitzer Nach der Satzung der Bruderschaft sind im Vorstand auch 2 Beisitzer vertreten. Ihre Amtszeit ist auf eine Legislaturperiode beschränkt. Die Beisitzer unterstützen die gesamte Vorstandstätigkeit. Sie bringen eigene Ideen ein und helfen bei deren Umsetzung mit. Beitrag Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag an die Bruderschaft. Die Höhe des Beitrages wird von der Generalversammlung festgesetzt. Die jährlichen Beiträge belaufen sich zurzeit auf 40,- € für männliche Mitglieder (aktiv und passiv) und 12,- € für weibliche Mitglieder und Edelknaben. Die Beiträge können bei Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung vom Konto abgebucht werden. Beitrittserklärung Um Mitglied in der Bruderschaft zu werden, bedarf es einer schriftlichen Beitrittserklärung. Diese ist ausgefüllt und unterschrieben beim Vorstand der Bruderschaft abzugeben. Formulare für die Beitrittserklärung erhalten Sie beim Vorstand der Bruderschaft oder hier im Internet. Bezirksverband Die Bruderschaft gehört dem Bezirksverband Grevenbroich im Bund der Historischen Schützenbruderschaften an. In dem Bezirksverband sind die St. Sebastianus Schützenbruderschaften Aldenhoven, Garzweiler, Gindorf, Steinforth-Rubbelrath und Hemmerden, der St. Sebastianus Bürgerschützenverein Neurath sowie die Marianische Bruderschaft Wevelinghoven zusammengeschlossen. Die Interessen der Bruderschaft werden insbesondere in Delegiertenversammlungen wahrgenommen. Jährlich ermittelt der Bezirksverband einen Bezirkskönig, der im Rahmen eines Bezirkskönigsehrenabends ausgezeichnet wird. Blumenhörner Brudermeister Der 1.
Brudermeister ist der Repräsentant der Bruderschaft. Als solcher ist er
Ansprechpartner für alle Mitglieder und für Außenstehende. Er leitet die
Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen. Er koordiniert
die Tätigkeiten des Vorstandes im Hinblick auf die Erreichung der
gemeinsamen Ziele. Er leitet und moderiert die öffentlichen
Veranstaltungen der Bruderschaft, insbesondere beim Schützenfest. Der 2.
Brudermeister vertritt und unterstützt den 1. Brudermeister. Die beiden Brudermeister sind Mitglieder des gesetzlichen bzw. geschäftsführenden Vorstandes der Bruderschaft. Bund der Historischen Deutschen
Schützenbruderschaften e. V. Die Bruderschaft ist Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Die Aufgabe des Bundes besteht im Wesentlichen in der Unterstützung der einzelnen Bruderschaften, einer eigenständigen Brauchtumspflege sowie einer Imagepflege für das Schützenwesen. Darüber hinaus ist er Herausgeber der Zeitschrift „Der Schützenbruder“. Sie kann über den Bund bezogen werden. Bei Interesse an einem Bezug der Zeitschrift wenden Sie sich bitte an den Vorstand. Jährlich werden ein Bundeskönig, ein Bundesprinz und ein Bundesschülerprinz ermittelt. Weitere Informationen zum Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften enthält die Internetseite Bund der St. Sebastianus Schützenjugend Der Bund der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) ist der katholische Jugendverband des Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BHDS). Der BdSJ wurde 1951 gegründet und beheimatet die Jung- und Schülerschützen im Alter bis 24 Jahren der Schützenbruderschaften im Bund. Der BdSJ hat sich die sportliche, soziale und kirchliche Jugendarbeit zum Ziel gesetzt. Die inhaltliche Arbeit des BdSJ wird durch religiöse, soziale, kulturelle und politische Inhalte bestimmt. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Neuenhausen wurde im Jahre 1668 gegründet. Dieses Datum muss nach neuestem Archivmaterial voraussichtlich noch um zwei Jahre, auf 1666 zurückdatiert werden. Seit Jahren betrachtet die Bruderschaft jedoch 1668 als ihr Gründungsjahr (das 300-jährige Jubiläum fand 1968 statt). Das Gründungsdatum wurde festgestellt anlässlich einer Recherche zur Festschrift beim 325-jährigen Jubiläum im Jahr 1993. Eine ausführliche Chronik ist in der Festschrift enthalten, die die Bruderschaft zu ihrem 325-jährigen Jubiläum heraus gegeben hat. Auszüge sind auch in dieser Internetseite enthalten. Der Schützenbruder Die Zeitschrift „Der Schützenbruder“ ist das Verbandsorgan des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Er erscheint monatlich. Edelknabenkorps Im Jahr 1977 wurde das Edelknabenkorps gegründet, in dem Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr aktiv am Schützenleben und am Schützenfest teilnehmen können. Ansprechpartner für alle Fragen zum Edelknabenkorps ist der Jungschützenmeister der Bruderschaft. Edelknaben, die das 6. Lebensjahr aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, ermitteln jährlich einen Edelknabenkönig. Dieser wird im Rahmen des Festbanketts am Schützenfest-Sonntag vorgestellt. Ehrenmitglieder Personen, auch Nichtmitglieder, die sich um die Bruderschaft außergewöhnliche Verdienste erworben haben, können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Fahnen Fahnen mit dem Wappen und in den Farben der Bruderschaft können beim Vorstand erworben werden. Sie werden zum Selbstkostenpreis veräußert. Gleiches gilt auch für Wimpelketten in den Farben Orange und Grün. Ansprechpartner sind der 1. und 2. Kassierer. Fronleichnam Die Bruderschaft beteiligt sich an der jährlichen Fronleichnamsprozession. Die Füllhörner (oder auch Blumenhörner) sind eine Zierde der Festumzüge im Rahmen des Schützenfestes. Sie werden von den einzelnen Schützenzügen des Regiments am Sonntag-Nachmittag und am Dienstag mitgeführt. Zu den Kosten des Füllhorns erhalten die Schützenzüge einen Zuschuss von der Bruderschaft. Gastzüge Die Möglichkeit, Gastzüge für den Umzug am Sonntag des Schützenfestes einzuladen, ist ausschließlich auf den Königszug, den Zug des Jungschützenkönigs und Züge mit einem Jubiläum (z. B. 50 Jahre) beschränkt. Wenn ein Gastzug eingeladen werden soll, ist vorher der Vorstand anzusprechen. Mindestens zweimal jährlich finden Generalversammlungen als Mitgliederversammlungen statt. Die Termine sind üblicherweise im Januar und im Juli. Zu den Versammlungen wird durch Plakataushang eingeladen. Neben den Generalversammlungen können auch – außerordentliche – Mitgliederversammlungen stattfinden. Zu den Aufgaben der Generalversammlungen gehören insbesondere: · Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, · Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, · Entlastung des Vorstandes nach Rechnungslegung, · Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, · ggf. Änderung der Satzung. Geschäftsführer Den beiden
Geschäftsführern
obliegt das Schriftwesen der Bruderschaft. Sie führen und verwahren das
gesamte Schriftwerk der Bruderschaft. Insbesondere fertigen sie die
Niederschriften über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Geschichte der Bruderschaft Hausordnung Für die Nutzung von Räumlichkeiten im Schützenhaus gilt eine Hausordnung. Diese wird den nutzenden Zügen mit dem Nutzungsvertrag übersandt. Die Bruderschaft bekennt sich zu den Idealen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften: „Für Glaube, Sitte, Heimat“. Nähere Erläuterungen zu diesen Idealen finden Sie auf der Internetseite des Bundes. Jungschützen Nach den Bestimmungen der Satzung unserer Bruderschaft und den Vorgaben des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. sind Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 24. Lebensjahr Jungschützen. Jungschützenkönig Am Montag des Schützenfestes ermitteln die Jungschützen, die das 16. Lebensjahr aber noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, in einem Schießwettbewerb den Jungschützenkönig. Dieser erhält für ein Jahr eine Königskette sowie als dauernde Erinnerung einen Orden und ein Ärmelband des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Jungschützenmeister Der Jungschützenmeister organisiert das Jungschützenwesen innerhalb der Bruderschaft. Er trägt hier die Verantwortung und vertritt die Interessen der Jungschützen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus ist er der Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Edelknabenkorps. Kassierer
Der 1.
Kassierer ist für das Finanzwesen der Schützenbruderschaft
verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben mit der Sorgfalt des
ordentlichen Kaufmanns aufzuzeichnen und die Belege zu verwahren. Der 2.
Kassierer der Bruderschaft unterstützt ihn bei seinen Aufgaben. Die
Kassierer stehen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Zahlung
der Mitgliedsbeiträge zur Verfügung. Kinderbelustigung Traditionell stehen die jüngsten Einwohner Neuenhausens am Morgen des Schützenfest-Dienstags im Mittelpunkt. Bei der Kinderbelustigung bieten Züge des Regiments verschiedene Spiele an, um den Kindern kurzweilige Unterhaltung zu bieten. Königsehrenabend Im Anschluss an das Patronatsfest feiert die Bruderschaft im Januar einen Königsehrenabend, in dessen Mittelpunkt das amtierende Königspaar steht. Dort erhält der König Ärmelband und Orden des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Die Königin erhält eine Königinnenkette. Auch der Jungschützenkönig wird ausgezeichnet. Königskreis Zur Unterstützung und Förderung der Bruderschaft hat sich in Neuenhausen im Jahr 1996 ein Königskreis gegründet. Dieser ist ein im Vereinsregister eingetragener eigenständiger Verein. Kronprinz Im Rahmen des Schützenfestes wird am Montag traditionell der neue Schützenkönig ermittelt. Damit sich dieser auf seine Krönung und sein Regierungsjahr vorbereiten kann, wird er nicht am unmittelbar folgenden Dienstag gekrönt, sondern erst im folgenden Jahr. In diesem Zeitraum von einem Jahr führt der ermittelte Schützenbruder die Bezeichnung Kronprinz. Krönung Traditionell endet das Schützenfest in Neuenhausen am Dienstag mit der Krönung des neuen Schützenkönigspaares. „Krönung“ ist dabei durchaus wörtlich zu verstehen. Wird doch dem neuen König die Krone der Bruderschaft aus dem Jahr 1881 auf den Kopf gesetzt. Für die Bruderschaft werden im Laufe eines Jahres in der Pfarrkirche St. Cyriakus in Neuenhausen mehrere Messen gelesen. Hierbei handelt es sich zum einen um die feierlichen Hochämter anlässlich des Patronatsfests im Januar sowie im Rahmen des Schützenfestes. Darüber hinaus werden noch regelmäßig Quartalsmessen gelesen. Mitgliederversammlung Mitgliedschaft Durch die Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Satzung der Bruderschaft an. Hieraus ergeben sich für das Mitglied Rechte und Pflichten, die in der Satzung näher beschrieben sind. Fragen zur Mitgliedschaft beantworten Ihnen gerne die Brudermeister. Einen Aufnahmeantrag finden Sie hier. Neuwahlen Wahlen zum Vorstand der Bruderschaft finden alle
drei Jahre statt. Die letzte Neuwahl hat in der Generalversammlung am Oberst Der Oberst organisiert und leitet sämtliche Umzüge der Bruderschaft in der Öffentlichkeit. Orden Organe der Bruderschaft Organe der Bruderschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Patronatsfest Anlässlich des Namenstages unseres Schutzpatrons, des heiligen Sebastianus, feiert die Bruderschaft im Januar eines Jahres das Patronatsfest. Dieses besteht aus einem feierlichen Hochamt in der Kirche. An das Patronatsfest schließt sich der Königsehrenabend an. Pfänderordenschießen Vor dem Kronprinzenschießen werden am Schützenfest-Montag im Zelt Pfänderorden ausgeschossen. Hierbei wird auf einen Holzvogel geschossen. Präses Geistlicher Präses der Bruderschaft ist der Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde St. Cyriakus Neuenhausen oder ein von ihm zu benennender Geistlicher. Die Aufgabe obliegt zurzeit dem leitenden Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Grevenbroich – Vollrather Höhe. Der Präses wahrt die geistlichen, kirchlichen und kulturellen Aufgaben der Schützenbruderschaft. Er ist Mitglied des Vorstandes, ohne dass es hierzu einer Wahl durch die Generalversammlung bedarf. Proklamation Am Montag des Schützenfestes werden im Festzelt sowohl das neue Schützenkönigspaar als auch der neue Jungschützenkönig ausgerufen. Die feierliche Krönung erfolgt dann am Schützenfest-Dienstag beim Krönungsball. Quartalsmessen Regimentsbefehl Der Regimentbefehl wird jährlich für das Schützenfest vom Oberst erstellt. Er enthält insbesondere die Antretezeiten und -stellen des Regiments für die Festumzüge sowie die Zugwege. Aber auch die anderen Programmpunkte des Schützenfestes werden genannt. Der Regimentsbefehl wird auf der Generalversammlung im Juli vorgestellt. Regimentsführung Die Regimentsführung besteht aus dem Oberst, dem Regimentsmajor und dem Jägermajor, wobei nur der Oberst Mitglied im Vorstand ist. Der Regimentsführung obliegt die Führung der Festumzüge während des Schützenfestes. Zur Unterstützung bei ihren Tätigkeiten kann jedes Mitglied der Regimentsführung einen Adjutanten bestellen. Regimentsordenschießen Einmal im Jahr werden in einem Schießwettbewerb Regimentsorden vergeben. Die Termine werden durch Plakataushang bekannt gegeben. Nähere Auskünfte erteilt der Schießmeister. Satzung In der Satzung sind insbesondere der Name, das Wesen und die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder festgehalten. Darüber hinaus legt die Satzung die Regeln für das bruderschaftsinterne Miteinander fest. Die aktuelle Satzung finden Sie hier. Schießleiterinnen und Schießleiter Das sportliche Schießen der Bruderschaft findet ausnahmslos unter der Aufsicht von Schießleiterinnen und Schließleitern statt. Diese werden vom Vorstand berufen. Sie müssen ihre Sachkunde durch die Vorlage eines vom Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ausgestellten Ausweises nachweisen. Ein Ausweis wird nur ausgestellt, wenn eine mehrtägige Ausbildung absolviert und ein Test bestanden wurde. Für das Schießen mit Kindern (über 12 Jahre) und Jungendlichen werden Jugendschießleiter bestellt, die nehmen einem Schließleiterlehrgang auch einen Jugendleiterlehrgang erfolgreich besucht haben. Schießmeister
Der Schießmeister organisiert das Brauchtumsschießen und das sportliche
Schießen der Bruderschaft und trägt hierfür die Verantwortung. Für alle
Fragen rund um das Sportschießen steht er als Ansprechpartner zur
Verfügung. In seiner Aufgabe wird er durch die bestellten
Schießleiterinnen und Schließleiter unterstützt. Schießsport Die Schützenbruderschaft pflegt und fördert das sportliche Schießen, insbesondere nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Sie bietet hierzu regelmäßig Übungsschießen an. Die Teilnahme ist Kindern und Jugendlichen – mit dem Einverständnis ihrer Eltern – ab dem 12. Lebensjahr möglich. Verschiedene Schießauszeichnungen und Leistungsabzeichen können bei den Übungsschießen errungen werden. Auch an Wettkämpfen nimmt die Bruderschaft teil. Neben dem Übungsschießen veranstaltet die Bruderschaft jährlich ein Regimentsordenschießen, ein Zugvergleichsschießen sowie – im Rahmen des Schützenfestes – ein Pfänderordenschießen. Weitere Rückfragen richten Sie bitte an den Schießmeister. Schülerprinz Der Schülerprinz wird unter den Jungschützen ermittelt, die das 12. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Schülerprinz wird im Rahmen des Festbanketts am Schützenfest-Sonntag vorgestellt. Schützenfest Das Schützenfest wird in Neuenhausen traditionell um den zweiten Sonntag im August gefeiert. Es dauert von Samstag bis Dienstag. Schützenhaus Das Schützenhaus an der Bruchstraße wurde mit vielen Eigenleistungen der Schützen in einem Zeitraum von drei Jahren gebaut. Die feierliche Eröffnung fand im Jahr 1994 statt. Es dient als Ausrichtungsort für Veranstaltungen der Bruderschaft und als Begegnungsstätte für Alt und Jung in Neuenhausen. Das Schützenhaus kann auch von den einzelnen Schützenzügen genutzt werden. Eine Nutzung für private Feierlichkeiten und Veranstaltungen ist dagegen ausgeschlossen. Für alle Fragen rund um die Nutzung des Schützenhauses und für Terminanfragen stehen der Verwalter des Schützenhauses und der 1. Geschäftsführer zur Verfügung. Schützenkönig Jedes
ledige oder verheiratete Mitglied mit christlicher Lebensführung hat
nach den Bestimmungen der Satzung nach einjähriger Mitgliedschaft das
Recht auf den Königsschuss. Das Schießen findet am Schützenfest-Montag
statt. Der Krönung geht eine einjährige Zeit als Kronprinz voraus. Ungeachtet der Aufgaben des 1. Brudermeisters repräsentiert der Schützenkönig die Bruderschaft während des Schützenfestes sowie beim Besuch benachbarter und befreundeter Vereine. Für den Schützenkönig wurde ein Leitfaden erstellt, aus dem sich seine Termine und Verpflichtungen ergeben. Diesen Leitfaden finden Sie hier. St. Sebastianus Der heilige Sebastianus war zur Zeit des Kaisers Diokletian im 4. Jahrhundert n. Chr. Hauptmann im kaiserlichen Heer. Er war Christ geworden und trat offen für diesen Glauben ein. Der christenfeindliche Diokletian ließ ihn hinrichten: Er wurde an einen Baum gebunden und sollte mit Pfeilen getötet werden. Eine junge Frau, die ihn beerdigen wollte, merkte aber, dass er noch lebte und pflegte ihn gesund. Mutig trat der heilige Sebastianus daraufhin erneut vor den Kaiser und beschuldigte ihn des Verbrechens der Christenverfolgung. Der Kaiser ließ den jungen Mann wieder verhaften und zu Tode prügeln. Der heilige Sebastianus ist der Patron der Soldaten und vieler Schützenvereine und -bruderschaften. Der Festtag des heiligen Sebastianus wird am 20. Januar gefeiert. Verein Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Neuenhausen 1668 e. V. ist ein rechtsfähiger Verein nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Nr. VR 2572 in das Vereinsregister eingetragen. Verwalter Schützenhaus Der Verwalter des Schützenhauses koordiniert alle Angelegenheiten rund um das Schützenhaus. Er steht den Schützenzügen als Ansprechpartner zur Verfügung. Verwalter der kirchlichen Belange Der Verwalter der kirchlichen Belange ist neben dem Präses das Bindeglied zwischen der Bruderschaft und der Pfarrgemeinde. Er vertritt die Interessen der Bruderschaft in den Gremien – insbesondere im Ortsausschuss – der Pfarre, soweit die Bruderschaft dort Mitglied ist. Vorstand Der Vorstand besteht aus: · 1. Brudermeister, · 2. Brudermeister, · 1. Geschäftsführer, · 1. Kassierer, · Schießmeister, · Jungschützenmeister, · Oberst, · 2. Geschäftsführer, · 2. Kassierer · Verwalter des Schützenhauses, · Verwalter der kirchlichen Belange, · 2 Beisitzer, · amtierender Schützenkönig, · Präses. Die Aufgaben des Vorstandes bestehen im Wesentlichen in der · Führung der laufenden Geschäfte, · Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie
·
Erstattung von
Tätigkeitsberichten. Der Vorstand wird von der Generalversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Vorstand, gesetzlicher Der gesetzliche Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Brudermeister, dem 1. Geschäftsführer und dem 1. Kassierer. Er ist gesetzlicher Vorstand der Bruderschaft im Sinne des § 26 BGB. Der geschäftsführende Vorstand vertritt die Bruderschaft gerichtlich und außergerichtlich. Wallfahrt (nach Kevelaer) Seit nunmehr über 25 Jahren findet jährlich eine Fuß- und Radwallfahrt nach Kevelaer statt. Nähere Informationen hierzu werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Wappen Das Wappen der Bruderschaft zeigt eine Bischofsmütze und einen Bischofsstab auf orangefarbenem Hintergrund. Über der Bischofsmütze ist der Schriftzug „Welchenberg“ angebracht. Das Wappen erinnert an den Schlussstein aus einem Torbogen des ehemaligen Klosters Wechenberg. Dieser Stein zeigt das damalige Wappen des Klosters mit der Jahreszahl 1731 (Bau des Torbogens). Dieser Schlussstein ist inzwischen in einen Torbogen neben dem Schützenhaus eingefügt worden. Ziele Züge und Zuggründungen Die Züge sind das Rückgrat der Bruderschaft. Sie pflegen ein eigenständiges Gemeinschaftsleben. In der Rubrik Regiment stellen sich die einzelnen Züge vor. Bei beabsichtigten Neugründungen empfiehlt es sich, den Vorstand anzusprechen. Er kann wertvolle Hilfestellungen und Anregungen geben. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder eines neuen Zuges grundsätzlich älter als 16 Jahre sein sollten. Der Name des neuen Zuges sollte den Zielen und Idealen der Bruderschaft nicht zu wider laufen. |